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Erläuterungen zur Stromlieferung

In den Nettopreisen enthaltene Entgelte für:

  • Netznutzung
    Beinhaltet die Entgelte für die Pflege und Instandhaltung des Netzes. Diese Entgelte leiten wir an den Netzbetreiber weiter.
  • Messeinrichtung
    Beinhaltet die Kosten für die Bereitstellung der Messeinrichtung (Zählermiete) einschließlich der Zusatzgeräte. Dieses Entgelt leiten wir an den Netzbetreiber weiter. Dieser Betrag entfällt, wenn die Direktverrechnung zwischen dem Messstellenbetreiber und Ihnen als Kunden erfolgt.
  • Ablesung
    Beinhaltet die Kosten für die Ablesung bzw. Auslesung an der Messstelle und die Datenbereitstellung für die Abrechnung. Dieses Entgelt leiten wir an den Netzbetreiber weiter. Dieser Betrag entfällt, wenn eine Direktverrechnung zwischen dem Messdienstleiter und Ihnen als Kunden erfolgt.
  • Netzabrechnung
    Beinhaltet die Kosten für die Rechnungsstellung des Netzbetreibers.
  • Konzessionsabgabe gemäß Konzessionsvertrag mit der Kommune
    Entgelt für das Recht, öffentliche Verkehrswege für Stromleitungen zu nutzen. Dieses Entgelt geben wir, wie vertraglich vereinbart an die jeweilige Kommune, weiter.
  • Mehrkosten aus Erneuerbare-Energien-Gesetz
    Beinhaltet die Kosten zur Förderung von z.B. Wind- und Solarenergie. Es ist gesetzlich geregelt, dass alle Netzbetreiber die in diesen Anlagen erzeugte Energie zu einem Mindestpreis abnehmen und weiterverrechnen.
  • Mehrkosten aus Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz
    Beinhaltet die Kosten zur Förderung von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen zur Senkung der jährlichen Kohlendioxid-Emission. Es ist gesetzlich geregelt, dass alle Netzbetreiber die in diesen Anlagen erzeugte Energie zu einem Mindestpreis abnehmen und weiterverrechnen.
  • Stromsteuer
    Beinhaltet die Kosten, die nach dem Gesetz zur ökologischen Steuerreform vom Gesetzgeber erhoben werden. Diese soll die Energie maßvoll verteuern, um Anreize zu schaffen, den Energieverbrauch zu senken und ressourcenschonende Produkte nachzufragen und zu entwickeln.

 

 

Begriffserläuterungen

  • Fester Leistungspreis Haushalt: Der feste Leistungspreis deckt die Kosten der ständigen Lieferbereitschaft (rund um die Uhr). Die Berechnung erfolgt anteilig entsprechend dem Abrechnungszeitraum.
  • Verrechnungspreis: Der Verrechnungspreis beinhaltet die Kosten für die Rechnungsstellung, Zählermiete, sowie die Gewährleistung einer einwandfreien Messung. Die Berechnung erfolgt anteilig entsprechend dem Abrechnungszeitraum.
  • Verbrauchspreis / Arbeitspreis: Preis je verbrauchter Kilowattstunde (kWh).
  • Abschlag: Die Höhe der monatlich/zweimonatlich zu zahlenden Teilbeträge wird anhand der aktuell gültigen Preise auf der Grundlage des Vorjahresverbrauchs errechnet. Bei Elektroheizungen berücksichtigen wir neben dem Preis den zu erwartenden Jahresverbrauch anhand von langjährigen durchschnittlichen Temperaturwerten (Gradtagszahlen) des Deutschen Wetterdienstes. Nähere Informationen zur Abschlagsberechnung finden Sie auf unserer Internetseite.