24-Stunden-Lieferantenwechsel

Umzug geplant? Diese wichtigen Änderungen sollten Sie kennen!

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

seit dem 6. Juni 2025 gilt eine wichtige Neuerung: Ein Wechsel Ihres Stromanbieters kann nun innerhalb von 24 Stunden erfolgen. Besonders bei Umzügen ergeben sich dadurch Änderungen, die Sie berücksichtigen sollten.

Keine rückwirkende Umzugsmeldung mehr möglich! 

Ab Juni 2025 müssen Umzüge spätestens 24 Stunden im Voraus gemeldet werden – eine 
rückwirkende Anmeldung ist nicht mehr möglich. Um einen reibungslosen Ablauf zu 
gewährleisten, empfehlen wir jedoch, uns mindestens 7 Tage vor Ihrem Aus- oder Einzug zu informieren. Das stellt sicher, dass keine unnötigen Kosten oder Komplikationen durch 
Verzögerungen, wie fehlende Informationen oder technische Probleme auftreten.

Was Sie unbedingt beachten sollten 

Wenn Ihr Auszug nicht rechtzeitig gemeldet wird, besteht das Risiko, dass der neue Mieter 
weiterhin Strom über Ihren Vertrag bezieht, wofür Sie die Kosten tragen müssen. Denn ohne Abmeldung bleibt der Stromanschluss auf Ihren Namen registriert. Den Endzählerstand können Sie uns am Tag der Schlüsselübergabe übermitteln.

Sie ziehen in eine neue Wohnung? Damit Sie nicht automatisch in der teureren Grundversorgung landen, melden Sie sich rechtzeitig vor Ihrem Einzug. So können Sie Ihren bisherigen Tarif 
mitnehmen oder, falls Sie noch keinen Vertrag haben, einen neuen Tarif auswählen.

Die wichtigsten Punkte im Überblick: 

  • Ab 6. Juni 2025: Lieferantenwechsel in nur 24 Stunden 

  • Umzug? Ab- und Anmeldung am besten 7 Tage vorher 

  • Risiko bei kurzfristigen Wechseln: Verzögerungen vermeiden 

  • Grundversorgung vermeiden: Schließen Sie rechtzeitig einen Vertrag ab

Wenn Sie Fragen haben oder Unterstützung benötigen, wenden Sie sich gerne an unseren 
Kundenservice (Tel. 06752 9507-250). Wir helfen Ihnen, die beste Lösung für Ihre Stromversorgung zu finden.

Mit freundlichen Grüßen,
Ihre Stadtwerke Kirn GmbH


FAQ 24-Stunden-Lieferantenwechsel

Was ändert sich ab dem 6. Juni 2025?

Ab dem 6. Juni 2025 treten neue Regelungen in Kraft, die von der Bundesnetzagentur beschlossen wurden.

Dadurch wird es für Verbraucherinnen und Verbraucher möglich sein, den Stromlieferanten innerhalb von 24 Stunden zu wechseln. Welche Voraussetzungen dafür gelten, erfahren Sie auf dieser Seite. 

Darüber hinaus wird es nicht mehr möglich sein, sich rückwirkend an-, ab- oder umzumelden. Somit müssen z. B. Umzüge frühzeitig gemeldet werden. Nähere Details zu den Fristen finden Sie in Ihrem Liefervertrag.

Ein Lieferantenwechsel bedeutet, dass ein Haushalt oder ein Unternehmen seinen Energieanbieter wechselt. Dabei wird die Strom- oder Gasversorgung von einem bisherigen Anbieter auf einen neuen übertragen. Gründe für einen Wechsel können günstigere Preise, bessere Serviceleistungen oder 
vorteilhaftere Vertragsbedingungen sein.

An-, Ab- und Ummeldungen aufgrund eines Wohnungswechsels sind ebenfalls Prozesse des 
24-Stunden-Lieferantenwechsels. Aktuell betreffen diese Regelungen aber nur das Medium Strom.

Die Bundesnetzagentur hat beschlossen, dass ein Stromlieferantenwechsel ab dem 6. Juni 2025
innerhalb von 24 Stunden erfolgen muss – vorausgesetzt, die vertraglichen Bedingungen erlauben es. Dies beschleunigt den Wechselprozess erheblich und sorgt für mehr Flexibilität für Verbraucherinnen und Verbraucher.

Nein, ab 6. Juni 2025 sind rückwirkende An- und Abmeldungen technisch nicht mehr möglich. Alle 
Ein- und Auszüge müssen künftig im Voraus gemeldet werden.

Bei Umzügen galt für An- und Abmeldungen von Lieferverhältnissen durch Energielieferanten bisher eine Frist von sechs Wochen rückwirkend. Bitte beachten Sie hier auch die Regelungen in Ihrem 
aktuellen Liefervertrag.

Melden Sie Ihren Umzug so früh wie möglich, idealerweise, sobald Ihr Mietvertrag unterschrieben oder Ihre Kündigung erfolgt ist. Eine frühzeitige Mitteilung stellt sicher, dass Ihr Stromvertrag rechtzeitig umgestellt wird und keine unnötigen Kosten entstehen. Bitte beachten Sie hier auch die entsprechenden Kündigungs-/meldefristen in Ihrem aktuellen Liefervertrag.

Wenn Ihr Einzug nicht rechtzeitig gemeldet wird, kann die Anmeldung bei Ihrem gewünschten 
Lieferanten möglicherweise nicht fristgerecht erfolgen. In diesem Fall werden Sie vorübergehend vom örtlichen Grundversorger zu den Allgemeinen Preisen beliefert, bis der Wechselprozess abgeschlossen ist.

Um Ihren Umzug reibungslos abzuwickeln, benötigen wir folgende Informationen:

Ihre Kundennummer (falls vorhanden)

Adresse der Verbrauchsstelle

Name des Vertragspartners

Geburtsdatum des Vertragspartners

Ein- oder Auszugsdatum

Zählernummer

Falls bekannt: Ihre Marktlokations-ID (MaLo-ID)

Was ist die MaLo-ID und wo finde ich sie?

Die Marktlokations-Identifikationsnummer (MaLo-ID) hilft, die Kommunikation zwischen Verbraucher-innen und Verbrauchern, Lieferanten, Netzbetreibern und Messstellenbetreibern zu vereinfachen. Sie ist eine Kennnummer, die jeden Ort, an dem Energie erzeugt oder verbraucht wird, eindeutig 
kennzeichnet.

Für Verbraucherinnen und Verbraucher ist die MaLo-ID relevant für den 24-Stunden-Lieferantenwechsel. Sie finden diese Nummer auf Ihrer Strom- oder Gasrechnung.

Ja, Ihre vertraglich vereinbarten Laufzeiten und Kündigungsfristen bleiben unverändert. Die neuen 
Regelungen betreffen lediglich den Wechselprozess und die technische Abwicklung zwischen Energielieferanten, Netzbetreibern und Messstellenbetreibern.