24-Stunden-Lieferantenwechsel
Umzug geplant? Diese wichtigen Änderungen sollten Sie kennen!
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
seit dem 6. Juni 2025 gilt eine wichtige Neuerung: Ein Wechsel Ihres Stromanbieters kann nun innerhalb von 24 Stunden erfolgen. Besonders bei Umzügen ergeben sich dadurch Änderungen, die Sie berücksichtigen sollten.
Keine rückwirkende Umzugsmeldung mehr möglich!
Ab Juni 2025 müssen Umzüge spätestens 24 Stunden im Voraus gemeldet werden – eine
rückwirkende Anmeldung ist nicht mehr möglich. Um einen reibungslosen Ablauf zu
gewährleisten, empfehlen wir jedoch, uns mindestens 7 Tage vor Ihrem Aus- oder Einzug zu informieren. Das stellt sicher, dass keine unnötigen Kosten oder Komplikationen durch
Verzögerungen, wie fehlende Informationen oder technische Probleme auftreten.
Was Sie unbedingt beachten sollten
Wenn Ihr Auszug nicht rechtzeitig gemeldet wird, besteht das Risiko, dass der neue Mieter
weiterhin Strom über Ihren Vertrag bezieht, wofür Sie die Kosten tragen müssen. Denn ohne Abmeldung bleibt der Stromanschluss auf Ihren Namen registriert. Den Endzählerstand können Sie uns am Tag der Schlüsselübergabe übermitteln.
Sie ziehen in eine neue Wohnung? Damit Sie nicht automatisch in der teureren Grundversorgung landen, melden Sie sich rechtzeitig vor Ihrem Einzug. So können Sie Ihren bisherigen Tarif
mitnehmen oder, falls Sie noch keinen Vertrag haben, einen neuen Tarif auswählen.
Die wichtigsten Punkte im Überblick:
Ab 6. Juni 2025: Lieferantenwechsel in nur 24 Stunden
Umzug? Ab- und Anmeldung am besten 7 Tage vorher
Risiko bei kurzfristigen Wechseln: Verzögerungen vermeiden
Grundversorgung vermeiden: Schließen Sie rechtzeitig einen Vertrag ab
Wenn Sie Fragen haben oder Unterstützung benötigen, wenden Sie sich gerne an unseren
Kundenservice (Tel. 06752 9507-250). Wir helfen Ihnen, die beste Lösung für Ihre Stromversorgung zu finden.
Mit freundlichen Grüßen,
Ihre Stadtwerke Kirn GmbH
FAQ 24-Stunden-Lieferantenwechsel
Was ändert sich ab dem 6. Juni 2025?
Ab dem 6. Juni 2025 treten neue Regelungen in Kraft, die von der Bundesnetzagentur beschlossen wurden.
Dadurch wird es für Verbraucherinnen und Verbraucher möglich sein, den Stromlieferanten innerhalb von 24 Stunden zu wechseln. Welche Voraussetzungen dafür gelten, erfahren Sie auf dieser Seite.
Darüber hinaus wird es nicht mehr möglich sein, sich rückwirkend an-, ab- oder umzumelden. Somit müssen z. B. Umzüge frühzeitig gemeldet werden. Nähere Details zu den Fristen finden Sie in Ihrem Liefervertrag.