FAQ

Häufig gestellte Fragen

Ganz leicht! – Sie fordern einfach per Telefon, Fax oder E-Mail das Informationsmaterial und die vertraglichen Unterlagen bei uns an und wir senden Ihnen diese gerne per Post zu. Dies ist Ihnen zu unpersönlich? – Kein Problem, kommen Sie zu uns ans Kundenbüro nach Kirn. Wir beraten Sie gerne persönlich und beantworten Ihre Fragen direkt. Zur Eindämmung des Coronavirus haben wir entsprechende Schutzmaßnahmen vorgenommen!

Wir benötigen Ihre Kontaktdaten und die Lieferadresse, welche mit Strom versorgt werden soll. Des Weiteren benötigen wir folgende Angaben:

  • Zählernummer
  • Angaben zu Ihrem bisherigen Stromlieferanten und bisherige Kundennummer
  • Ihren Vorjahresstromverbrauch in kWh

Natürlich! Sie haben das Recht Ihren Stromanbieter jederzeit frei zu wählen. Sobald Sie sich bei der Stadtwerke Kirn GmbH angemeldet haben, kümmern wir uns um die Kündigung bei Ihrem bisherigen Stromlieferanten. Unser Tipp: Schauen Sie schnell in Ihren Vertragsunterlagen nach der Kündigungsfrist und Vertragslaufzeit.

Selbstverständlich nichts! – Der Wechsel ist für Sie kostenlos. Es werden keine Pauschalen oder Gebühren erhoben.

Bei Neueinzug füllen Sie den Versorgungsantrag aus, unterschreiben diesen, und schicken ihn an uns zurück. Bitte denken Sie daran, Ihren Stromvertrag für Ihre vorherige Lieferstelle zu kündigen.

Einmal jährlich erstellen wir Ihre Jahresabrechnung, in der genau aufgeführt wird, wie viel Strom Sie verbraucht haben. Um dabei ganz genau abrechnen zu können, brauchen wir den Zählerstand.

Lesen Sie den aktuellen Zählerstand am Zähler ab. Dann nur noch die Zahlen vor dem Komma notieren und uns einfach mitteilen.

Hier gibt es verschiedene Möglichkeiten. Sie können uns Ihren Zählerstand per Fax (06752 9507-12) oder per E-Mail schicken, uns Ihren Zählerstand online, mit Hilfe unseres Onlineformulars, übermitteln oder einfach die Zählerkarte per Post schicken - das Porto übernehmen wir selbstverständlich für Sie.

Dann wird Ihr Zählerstand zum benötigten Datum von uns hochgerechnet/geschätzt. Dies kann sowohl zu Ihren Gunsten als auch zu Ihren Ungunsten geschehen.

Ja, der Abschlag kann auf Ihren Wunsch geändert werden. Wenn Sie diesen ändern möchten, schreiben Sie unseren Mitarbeiter/innen eine E-Mail oder kommen Sie zu uns ins Kundenbüro. Wir überprüfen anhand Ihres Verbrauches, ob die Abschlagsänderung nachvollziehbar ist.

Wenn Sie gekündigt haben, lesen wir ein letztes Mal den Zählerstand ab oder schicken Ihnen eine Zählerkarte zu. Nachdem Sie uns den Zählerstand mitgeteilt haben, erhalten Sie Ihre Schlussrechnung.

Innerhalb der Stadt Kirn und den Ortsteilen Kirn-Sulzbach und Kallenfels werden die Stromzähler, wie bisher, immer von einem unserer Mitarbeiter/innen abgelesen. Alle unsere Kunden außerhalb von Kirn werden wir schriftlich auffordern, uns Ihren Zählerstand mitzuteilen. Zusätzlich benötigt der örtliche Netzbetreiber, Westnetz GmbH, weiterhin jährlich den Ablesestand der Abnahmestelle, um mit uns die Stromliefermenge abzurechnen. Dies kann jedoch zu einem anderen Zeitpunkt erfolgen, als die Ablesung der Stadtwerke Kirn GmbH.