Stromkennzeichnung
Die Stromkennzeichnungspflicht wurde von der Europäischen Union erlassen, um den Kunden mehr Transparenz und Information zu geben.
Alle Versorgungsunternehmen müssen ausweisen, wie sich Ihr Energiemix, (Kernkraft, fossile und erneuerbare Energien) zusammensetzt und Auskunft über die Umweltauswirkung (Co2-Emissionen und radioaktiver Abfall) geben.
Gemäß der Regelung des Energiewirtschaftsgesetzes informieren wir Sie hier über Energieträgermix und Umweltauswirkungen.
Kontakt
Bei Fragen zu unseren Tarifen wenden Sie sich bitte an unserer Kundenbüro:
Tel. 06752/9507-250